Verband
Der Bundesverband Tier und Recht versteht sich als unabhängige, fachübergreifende Organisation, die Menschen und Institutionen zusammenführt, um aktuelle Fragestellungen rund um Tierhaltung, Tierschutz, Tiergesundheit, Zucht und Recht wissenschaftlich fundiert und sachlich zu betrachten.
Unsere Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass nachhaltige Entscheidungen nur dann getroffen werden können, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Erfahrungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Wir fördern den offenen Dialog zwischen unterschiedlichen Fachrichtungen und schaffen Raum für den konstruktiven Austausch von Wissen und Erfahrungen.
Als Bundesverband verfolgen wir keine ideologischen Ziele. Vielmehr möchten wir komplexe Zusammenhänge verständlich aufbereiten, faktenbasierte Diskussionen fördern und verantwortungsbewusste Entscheidungen im Sinne des Tierwohls unterstützen.
Selbstverständnis
Der Bundesverband Tier und Recht versteht sich als unabhängige Plattform für Information, Orientierung und Dialog. Unsere Aufgabe besteht darin, wissenschaftliche Erkenntnisse, rechtliche Entwicklungen und praktische Erfahrungen miteinander zu verbinden und verständlich aufzubereiten.
Wir fördern den fachlichen Austausch zwischen Wissenschaft, Recht, Tiermedizin, Tierhaltung, Zucht, Politik und Gesellschaft. Neutralität, Transparenz und wissenschaftliche Sorgfalt prägen unser Selbstverständnis. Tierwohl verstehen wir als gemeinsame Verantwortung von Gesellschaft, Wissenschaft und Praxis.
Unsere Grundsätze
- Unabhängigkeit und Neutralität
- Wissenschaftliche Fundierung
- Rechtliche Transparenz
- Praxisnähe
- Dialog und Zusammenarbeit
- Verantwortung für Mensch und Tier
- Offenheit gegenüber neuen Erkenntnissen
- Nachvollziehbarkeit unserer Positionen
Unser gemeinnütziger Auftrag
Der Bundesverband Tier und Recht verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehören insbesondere die Förderung des Tierschutzes und der Volksbildung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Satzung des Verbandes.
Der Verband bereitet wissenschaftliche Erkenntnisse, rechtliche Entwicklungen und praktische Erfahrungen verständlich auf und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Ziel ist es, das Verständnis für tierschutzrechtliche Anforderungen, deren sachgerechte und verhältnismäßige Anwendung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu fördern.
Tierwohl und verantwortungsvolle Zucht
Der Bundesverband Tier und Recht bekennt sich ausdrücklich zum Schutz von Tieren und zur Vermeidung erblich bedingter Defekte, gesundheitlicher Beeinträchtigungen und tierschutzwidriger Zuchtpraktiken.
Wir setzen uns für eine verantwortungsvolle Zuchtpraxis ein, die sich an belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen, geltendem Recht und dem Wohlergehen der Tiere orientiert. Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit müssen fachlich nachvollziehbar, rechtskonform, geeignet und verhältnismäßig sein.
Pauschale Bewertungen oder allein an Rassebezeichnungen anknüpfende Verbote lehnen wir ab. Entscheidend müssen die tatsächlichen gesundheitlichen Merkmale, die individuelle Belastung, die Zuchtpraxis und die jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sein.
Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit
Den Tierschutz als legitimes und rechtlich geschütztes Schutzgut erkennt der Verband ausdrücklich an. Zugleich setzt er sich für eine fachlich nachvollziehbare, wissenschaftlich basierte und rechtsstaatliche Anwendung des Tierschutzrechts ein.
Wir fördern das Verständnis für die Rechte und Pflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern, Züchterinnen und Züchtern, Vereinen, Verbänden und Behörden. Tierschutzrechtliche Anforderungen sollen sachgerecht, transparent und verhältnismäßig ausgelegt und angewendet werden.
Was wir nicht sind
Der Bundesverband Tier und Recht ist kein Zuchtverband. Er führt keine Zuchtbücher, stellt keine Ahnentafeln aus, erlässt keine Zuchtordnungen und übernimmt keine Aufgaben der Zuchtzulassung oder Wurfabnahme.
Der Verband stellt allgemeine Informationen und fachliche Einordnungen bereit. Er erbringt keine individuelle Rechtsberatung, keine tierärztliche Beratung und keine verbindliche Beurteilung konkreter Einzelfälle.
Vorstand
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Bundesverbandes. Er vertritt den Verband nach außen, koordiniert die fachliche Arbeit und sorgt für die Umsetzung der satzungsgemäßen Ziele.
Als Ansprechpartner für Mitglieder, Politik, Behörden, Wissenschaft und Öffentlichkeit steht der Vorstand für Transparenz, Fachkompetenz und verantwortungsbewusstes Handeln.
1. Vorsitzende
Sarah Boyd > E‑Mail
2. Vorsitzender
Jürgen Kurz > E‑Mail
Schatzmeisterin
Claudia Erb > E‑Mail
Aufgaben des Vorstandes
- Strategische Ausrichtung des Verbandes
- Vertretung gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit
- Förderung des fachlichen Austausches
- Begleitung von Projekten und Arbeitsgruppen
- Organisation der Mitgliederversammlungen
- Zusammenarbeit mit Fachinstitutionen
Struktur & Gremien
Die Organisationsstruktur des Bundesverbandes ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Mitgliedern, Fachreferenten, Arbeitsgruppen und externen Experten. Kurze Entscheidungswege und fachübergreifende Zusammenarbeit bilden die Grundlage einer modernen Verbandsarbeit.
Fachbereiche und Ansprechpartner
Fachinhalte und Wissensplattform
Claudia Bohne > E‑Mail
Tierschutz und fachliche Bewertung
Dr. Christoph-Michael Hänel > E‑Mail
Forschung und Daten
Sarah Wolf > E‑Mail
Kommunikation und Medien
Dagmar Cansevin > E‑Mail
Mitglieder und Netzwerk
Kirsten Döpp > E‑Mail
Organisationsstruktur
- Vorstand
- Mitgliederversammlung
- Fachreferenten
- Arbeitsgruppen
- Projektgruppen
- Kooperationspartner
- Expertennetzwerk
Satzung & Dokumente
Die Satzung bildet die rechtliche Grundlage des Bundesverbandes. Sie definiert Ziele, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organisationsstruktur des Verbandes.
Zur transparenten Verbandsarbeit werden wichtige Dokumente regelmäßig aktualisiert und im Downloadbereich bereitgestellt.
Verfügbare Dokumente
> Satzung
Hinweis: Die Satzung liegt dem Amtsgericht in dieser Form zur Eintragung vor!
> Beitragsordnung
> Aufnahmeantrag
> Geschäftsordnungen
> Leitlinien
> Positionspapiere
> Stellungnahmen
> Informationsbroschüren